Die Annahme eines Autoschlüssels über den Werkstatt-Briefkasten. Ein Risiko?

Auch das Autohaus kann haftbar gemacht werden!

Schlüsseleinwurf Autohaus

Kriminelle Organisationen profitieren immer häufiger vom gut gemeinten "Briefkastenservice" einiger Autowerkstätten. Kommt es zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, verweigern Versicherungen oftmals wegen Fahrlässigkeit die Leistung.

Studiert man einschlägige Beispiele der Rechtsprechung, kann man durchaus einige Tatsachen ableiten. Wirft der Werkstattkunde für einen Reparaturauftrag den Schlüssel unaufgefordert in einen Briefkasten, der auch nur als solcher gekennzeichnet war, haftet der Fahrzeughalter selbst wegen grober Fahrlässigkeit.

Bietet jedoch das Autohaus dem Werkstattkunden diese Möglichkeit als "Service", mündlich oder durch eine Kennzeichnung des Briefkastens als "Nachteinwurf" an, tritt die Werkstatt ab Einwurf des Schlüssels in die Verwahrungspflicht ein. In diesem Fall muss die KFZ Werkstatt für ein sicheres Schlüssel-Annahme bzw. SchlüsselÜbergabesystem sorgen, welches einem zeitgemäßen Standard entspricht.

Dies sind im Besonderen Schlüsselverwaltungssysteme deren Gehäuse ausreichende mechanische Festigkeit besitzen. Ein Zugriff sollte nur mit PIN Code möglich sein und der Einwurf muss mit einer mehrfach gesicherten Rückholsperre ausgestattet sein. Der Briefkasten erfüllt diese Kriterien jedenfalls nicht und im Schadensfall müsste die KFZ Werkstatt vermutlich mit Regressansprüchen des Fahrzeughalters rechnen. Bei einem Mittelklassewagen kann dies schnell eine Schadenssumme von mehreren tausend Euro sein. Wenn nicht schon vorhanden, sollte man eventuell an die Anschaffung eines professionellen Schlüsselübergabegerätes denken.

Die Kosten für diese Investition liegen deutlich unter einem möglicherweise entstehenden Schadensfall, hierbei rechnet es sich jedenfalls, seinen Werkstattkunden mehr Sicherheit und Service zu bieten.

Klaus Madzar | schlüsselmanagement.at hat 4,92 von 5 Sternen 90 Bewertungen auf ProvenExpert.com